Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für „Freie Lastenradl”
Das Vorwort zum Kleingedruckten
Das Projekt „Freie Lastenradl“ verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die kostenlose Leihe von Lastenfahrrädern. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit ihnen umzugehen, damit sie möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen. Es gilt jeweils die jüngste Version dieser Nutzungsbedingungen, wie sie auf der Website www.freie-lastenradl.de veröffentlicht ist.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren „Fahrrad”) im Rahmen des Projekts „Freie Lastenradl“ an registrierte Nutzer*innen.
Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem
Einvernehmen möglich. Die Leihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und
juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder im Projekt ‚Freie Lastenradl‘ “ (im Weiteren „Anbieterliste“) in der jeweils jüngsten Fassung, listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen
bzw. natürlichen Personen (im Weiteren „Anbieter*in“). Auf der Website freie-lastenradl.de ist die jeweils jüngste Fassung verfügbar. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt „Freie Lastenradl“ genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzer*in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzer*in Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Nutzer*innen sind mindestens 18 Jahre alt und sind voll geschäftsfähig.
Ausleihe und Rückgabe des Fahrrads
Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Beginn der Ausleihe werden aus versicherungstechnischen Gründen Informationen aus dem Personalausweis/Pass/Meldedokuments kopiert, die nach ordentlicher Beendigung der Ausleihe
vernichtet werden. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, dann wird diese Kopie und das im Folgenden
beschriebene Formular an die Versicherungsgesellschaft und ggf. an beteiligte Behörden weitergegeben.
Vor Beginn der Leihe ist von der Nutzer*in und einer Vertreter*in der Ausleihstation das Formular
„Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Dieses Formular wird nach
ordnungsgemäßer Beendigung der Ausleihe für statistische Zwecke des Projekts „Freie Lastenradl“ anonymisiert ausgewertet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an
Dritte weitergegeben, es sei denn, sie werden für polizeiliche Ermittlungen angefordert. Die Reservierung eines Fahrrades auf der Buchungsplattform freie-lastenradl.de erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift der Nutzer*in unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an die Nutzer*in zustande.
Benutzungsregeln
Jede Nutzer*in ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbieter*in übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzer*in zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieter*in unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieter*in kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzer*in ist nicht gestattet. Die Nutzer*in ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe „Leitfaden für die Nutzung“) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit allen bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird. Es ist der Nutzer*in untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (außer Sattelhöhe). Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Verdeck, Persenning) muss in der Nacht an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Wird es im demontierten Zustand mit ausgeliehen, muss es auch im demontierten Zustand wieder zurückgegeben werden. Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch die Nutzer*in beseitigt werden. Die Angaben zu Fahrrad und Ausleihstation auf der Website freie-lastenradl.de sind unverbindlich. Eventuelle Abweichungen (z.B. Schließung der Ausleihstation wegen Feiertag) müssen ggf. von der Nutzer*in überprüft und berücksichtigt werden.
Haftung
Die Haftung der Anbieter*in für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieter*in oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieter*in beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Nutzer*in haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzer*in auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet die Nutzer*in bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Nutzer*in ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich. Einzelne Anbieter*innen verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Darauf wird ggf. während der Buchung in freie-lastenradl.de hingewiesen.
Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzer*in glaubst, dass die Anbieter*in oder das Projekt es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns eine Mail. Wir wollen die Freien Lastenradl weiter verbessern und Deine Erfahrungen mit ihnen so positiv wie möglich gestalten.
Kontakt zum Projekt: info@freie-lastenradl.de.
Kontakt zur Anbieter*in: siehe Anbieterliste.
Ein letzter Vorbehalt: Die Anbieter*in behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelne Personen von der Ausleihe auszuschließen.
Herzlichen Dank an das Projekt „fLotte Berlin“, die uns ihre Nutzungsbedingungen als Vorlage zur Verfügung gestellt haben.